Wachstumschancengesetz

Ein wichtiger Impuls für die Immobilienwirtschaft und eine Beschleunigung der Investitionsstrategie für Investoren: Mit dem Wachstumschancengesetz führt der Gesetzgeber die degressive Abschreibung (AfA) für neu errichtete oder im Jahr der Fertigstellung erworbene Wohngebäude ein.

Wachstumschancengesetz: So profitieren Immobilieninvestoren von der neuen degressiven Abschreibung im Mietwohnungsbau

Dank dem Wachstumschancengesetz können Immobilieninvestoren sechs Jahre lang jeweils 5 % der Investitionskosten abschreiben. Das bedeutet: erhebliche Steuervorteile in den ersten sechs Jahren und eine spürbar schnellere Refinanzierung. Das Gesetz ist am 28. März in Kraft getreten.

Was besagt das Wachstumschancengesetz?

Das Wachstumschancengesetz ermöglicht eine degressive AfA (Absetzung für Abnutzung) für Wohnungsneubauten, die vermietet werden und mindestens KfW-Effizienzstandard 55 haben.

Wie hoch ist die degressive AfA?

Die degressive AfA beläuft sich auf 5 % der Investitionskosten im ersten Jahr und in den Folgejahren auf jeweils 5 % des Restwertes.

Für welche Gebäudearten gilt die degressive AfA?

Die degressive AfA gilt ausschließlich für neu gebaute Wohngebäude und Wohnungen, die vermietet werden.

Was müssen Sie beim Immobilienerwerb beachten?

Ausschlaggebend für die Nutzung der degressiven AfA ist das Datum des Kaufvertrags. Er muss zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 rechtswirksam geschlossen werden. Bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung müssen Sie die Immobilie erworben haben.

Ab welchem Zeitpunkt greift die degressive Abschreibung?

Die degressive jährliche Abschreibung beginnt im Anschaffungs- oder Herstellungsjahr und setzt sich in den fünf Folgejahren fort.

Was gilt für die lineare Abschreibung?

Sie können jederzeit zur linearen Abschreibung, die von der Ampel-Regierung von 2 % auf 3 % erhöht wurde, wechseln, falls die degressive AfA für Sie keine Vorteile mehr mit sich bringt.

Kann man die degressive AfA mit der Sonderabschreibung (Sonder-AfA) kombinieren?

Es ist möglich, die degressive AfA mit der Sonderabschreibung nach § 7b EStG für den Mietwohnungsneubau zu kombinieren. Dabei haben sich die Bedingungen verbessert: Begünstigt werden Neubauten mit einem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ für ein „Effizienzhaus 40“ (EH40/QNG). Die Baukostenobergrenze wurde von 4.800 auf 5.200 Euro pro m² und die begünstigten Herstellungs-/ Anschaffungskosten von 2.500 auf 4.000 Euro pro m² erhöht.

Sie wollen mehr wissen?

Hier finden Sie den Wortlaut des Wachstumschancengesetzes.

Degressive AfA – die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick

  • Gilt rückwirkend für Wohnbauprojekte ab einem Effizienzstandard 55 mit Baubeginn zwischen dem 01.10.2023 und 30.09.2029
  • Entscheidendes Kriterium ist der Baubeginn, nicht der Bauantrag
  • Über einen Zeitraum von sechs Jahren können jährlich 5% der Investitionskosten resp. des jeweiligen Restwerts abgeschrieben werden
  • Wechsel zur linearen AfA von derzeit jährlich 3% ist möglich

Kombinierbar mit Sonderabschreibung nach § 7b EStG

Kontakt

Kontaktieren Sie uns

Sie haben Interesse an dem Angebot der BayernCare und möchten mehr darüber erfahren? Sie sind Kapitalanleger oder besitzen ein interessantes Grundstück, das Sie gern verkaufen möchten? Dann sprechen Sie uns an.

Kontaktinformationen

Kontaktieren Sie uns gerne auch direkt unter folgenden Möglichkeiten:
Wie möchten Sie kontaktiert werden?
Anrede
Name*
E-Mail Adresse*
Telefonnummer
Straße
Ort & Postleitzahl
Wie haben Sie von uns erfahren?
Nachricht*
Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir werden uns zeitnah bei Ihnen melden!
Oops! Something went wrong while submitting the form.